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   LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2017 - L 27 R 565/16   

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https://dejure.org/2017,43745
LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2017 - L 27 R 565/16 (https://dejure.org/2017,43745)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.10.2017 - L 27 R 565/16 (https://dejure.org/2017,43745)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Oktober 2017 - L 27 R 565/16 (https://dejure.org/2017,43745)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 1 AAÜG
    Betriebliche Voraussetzungen - industrielle Produktion - Montage - Anlagenbau

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rentenversicherung; Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz; Betrieb der industriellen Produktion

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rentenversicherung; Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz; Betrieb der industriellen Produktion

  • rechtsportal.de

    AAÜG § 8 Abs. 1
    Rentenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2017 - L 27 R 565/16
    Danach unterscheidet sich die Massenproduktion in ihrem wesentlichen qualitativen Aspekt von der auftragsbezogenen Einzelfertigung mit Bezug zu individuellen Kundenwünschen als ihrem Gegenstück dadurch, dass der Hauptzweck des Betriebs auf eine industrielle Fertigung standardisierter Produkte in einem standardisierten und automatisierten Verfahren gerichtet ist (so grundlegend BSG, SozR 3-8570 § 1 Nr. 6 S 47; BSG Urteil vom 6. Mai 2004 - B 4 RA 44/03 R - Juris, Rn. 17).
  • BSG, 06.05.2004 - B 4 RA 44/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2017 - L 27 R 565/16
    Danach unterscheidet sich die Massenproduktion in ihrem wesentlichen qualitativen Aspekt von der auftragsbezogenen Einzelfertigung mit Bezug zu individuellen Kundenwünschen als ihrem Gegenstück dadurch, dass der Hauptzweck des Betriebs auf eine industrielle Fertigung standardisierter Produkte in einem standardisierten und automatisierten Verfahren gerichtet ist (so grundlegend BSG, SozR 3-8570 § 1 Nr. 6 S 47; BSG Urteil vom 6. Mai 2004 - B 4 RA 44/03 R - Juris, Rn. 17).
  • BSG, 09.10.2012 - B 5 RS 5/11 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2017 - L 27 R 565/16
    16 Er beruft sich zu Unrecht auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 9. Oktober 2012 - B 5 RS 5/11 R -.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 27 R 1837/06

    Gesetzliche Rentenversicherung: Zugehörigkeit zur Zusatzversorgung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2017 - L 27 R 565/16
    Der Senat hält an seiner Auffassung in dem - den Beteiligten bekannten - Urteil vom 25. November 2010 - L 27 R 1837/06 - fest, wonach die Charakterisierung des Beschäftigungsbetriebs des Klägers als reiner Installationsbetrieb ohne eigene Produktion die Zuordnung zu einem Betrieb der industriellen Produktion ausschließt.
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